Steuern beim Verkauf · Torrevieja
Steuern beim Verkauf Ihres Hauses in Torrevieja
Wir erklären Ihnen, welche Steuern Sie beim Verkauf in Torrevieja wirklich zahlen: die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal), die Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF) und, wenn Sie nicht ansässig sind, den Einbehalt von 3%. Ohne böse Überraschungen und ohne Kleingedrucktes, mit den Fristen, den Formularen und den offiziellen Quellen, die Sie brauchen.
Stand 4. Juli 2026: kommunale Wertzuwachssteuer in Torrevieja · Satz 30%
Aktualisiert: 4. Juli 2026
Dies ist ein lokaler und unabhängiger Ratgeber zu den Steuern, die beim Verkauf einer Immobilie in Torrevieja anfallen. Beim Verkauf zahlen Sie an zwei Fronten: die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal), die die Stadtverwaltung (Ayuntamiento) erhebt, und die Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF), die der Staat erhebt. Es gibt eine dritte Steuer, die Grunderwerbsteuer (ITP), doch die zahlt der Käufer, nicht der Verkäufer. Und wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, kommen ein Einbehalt und eine eigene Steuer ins Spiel, die wir Ihnen gesondert erläutern.
Das Steuerrecht ändert sich häufig, und jeder Verkauf hat seine Besonderheiten: das Kaufdatum, ob es Ihr Hauptwohnsitz (vivienda habitual) war, Ihr Alter oder ob Sie die Immobilie geerbt haben, verändern die Rechnung. Hier geben wir Ihnen den Gesamtüberblick, mit den Steuersätzen, Fristen und offiziellen Formularen, damit Sie mit klaren Vorstellungen und ohne böse Überraschungen ankommen. Bevor Sie etwas unterschreiben oder einreichen, lassen Sie Ihren konkreten Fall von einem Steuerberater oder Ihrem Verwaltungsbüro (gestoría) bestätigen.
Wie viele Steuern zahle ich, wenn ich mein Haus in Torrevieja verkaufe?
Beim Verkauf zahlen Sie zwei Steuern: die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) auf den Wertzuwachs des Grundstücks und die Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF). Die Grunderwerbsteuer (ITP) von 9% der Comunidad Valenciana zahlt der Käufer, nicht Sie. Und wenn Sie nicht ansässig sind, behält der Käufer 3% als Vorauszahlung ein, die Sie später verrechnen.
| Steuer | Wer sie erhebt | Worauf und wer sie zahlt |
|---|---|---|
| Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) | Stadtverwaltung Torrevieja (Ayuntamiento) | Wertzuwachs des Grundstücks · Satz 30% · zahlt der Verkäufer. |
| Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF) | Staat (Agencia Tributaria) | Verkaufspreis − Kaufpreis · zahlt der Verkäufer. |
| Grunderwerbsteuer (ITP, 9%, Comunidad Valenciana) | Comunidad Valenciana | Zahlt der Käufer, nicht Sie. Steht hier nur, damit Sie sie nicht als eigene Kosten rechnen. |
Das Steuerrecht ändert sich; lassen Sie Ihren Fall von einer Fachperson prüfen.
Wie Sie Ihr Haus in Torrevieja verkaufen, Schritt für SchrittWie hoch ist die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) in Torrevieja beim Verkauf einer Immobilie?
Die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) besteuert den Wertzuwachs des Grundstücks seit dem Kauf. In Torrevieja beträgt der Satz 30%, und Sie können die für Sie günstigere Berechnungsmethode wählen. Sie zahlt der Verkäufer, und Sie haben 30 Werktage, um sie zu erklären.
| Methode | Wie sie berechnet wird |
|---|---|
| Objektiv | Katasterwert des Grundstücks (valor catastral) × der Koeffizient, den die Stadtverwaltung je nach der Anzahl der Jahre festlegt, die Sie die Immobilie besessen haben. |
| Real | Die Differenz zwischen dem Grundstückswert beim Kauf und beim Verkauf. Gab es keinen Wertzuwachs des Grundstücks, ist keine Steuer zu zahlen. |
Verkauf zu Lebzeiten (inter vivos): 30 Werktage ab der Unterzeichnung, um die Steuererklärung einzureichen.
Erbschaft: 6 Monate ab dem Todesfall, auf Antrag verlängerbar.
Bis zu 50% Vergünstigung bei Erbschaft des Hauptwohnsitzes (vivienda habitual) für Verwandte in auf- oder absteigender Linie oder den Ehegatten des Verstorbenen.
Bis zu 20% in den übrigen Fällen.
In Torrevieja beträgt der Satz der kommunalen Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) 30%. Da Sie zwischen der objektiven und der realen Methode wählen können, berechnen Sie beide vor der Erklärung und nehmen Sie die niedrigere: Es ist Ihr Geld.
Wie viel Einkommensteuer (IRPF) zahle ich auf den Gewinn beim Verkauf?
Die Einkommensteuer (IRPF) besteuert Ihren Gewinn: den Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, samt der jeweiligen Kosten. Sie fällt nicht immer an. Es gibt befreite Fälle, etwa die Wiederanlage des Geldes in Ihren Hauptwohnsitz (vivienda habitual) oder den Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes mit 65 Jahren oder älter.
Ausgangspunkt: Verkaufspreis minus Kaufpreis.
Zum Kaufpreis werden die Kosten und Steuern hinzugerechnet, die Sie beim Kauf gezahlt haben; vom Verkaufspreis werden die Verkaufskosten abgezogen. Der Gewinn ergibt sich aus dieser Differenz, nicht aus dem bloßen Preis.
Verkaufen Sie für weniger, als Sie gekauft haben, entsteht ein Verlust, und Sie zahlen keine Einkommensteuer (IRPF) auf den Gewinn.
Wiederanlage in den Hauptwohnsitz (vivienda habitual): Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen und das Geld in einen anderen Hauptwohnsitz wieder anlegen, kann der wieder angelegte Gewinn befreit sein.
Über 65 Jahre: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen und 65 Jahre oder älter sind, kann der Gewinn befreit sein.
Dies ist eine Zusammenfassung: Die genaue Berechnung und ob eine Befreiung für Sie gilt, hängen von Ihrem Fall ab. Bestätigen Sie es mit Ihrem Berater, bevor Sie die Steuererklärung einreichen. Und da alles vom Verkaufspreis ausgeht, sollten Sie wissen, was Ihr Haus wert ist, bevor Sie rechnen.
Erfahren, was Ihr Haus wert istIch bin nicht ansässig und verkaufe mein Haus in Torrevieja – welcher Einbehalt und welche Steuern gelten für mich?
Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, behält der Käufer 3% des Preises ein und führt sie mit dem Formular 211 (modelo 211) als Vorauszahlung ab, nicht als zusätzliche Steuer. Ihre Steuer ist die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) mit einem festen Satz von 19% auf den Gewinn, die Sie mit dem Formular 210 (modelo 210) erklären und begleichen.
Der Käufer behält 3% ein
Bei der Unterzeichnung behält der Käufer 3% des Verkaufspreises ein und führt sie mit dem Formular 211 (modelo 211) an das Finanzamt (Hacienda) ab. Das ist eine Vorauszahlung auf Ihre Steuer, kein verlorenes Geld.
Sie erklären den Gewinn (Formular 210)
Sie reichen das Formular 210 (modelo 210) ein und berechnen die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) mit einem festen Satz von 19% auf den Gewinn – innerhalb von 3 Monaten, nachdem der Monat abgelaufen ist, den der Käufer hat, um den Einbehalt abzuführen (modelo 211); insgesamt rund 4 Monate ab dem Verkauf.
Bleibt zu viel einbehalten, holen Sie es zurück
Übersteigt der einbehaltene 3%-Betrag das, was Sie auf den Gewinn zahlen müssen, beantragen Sie im Formular 210 (modelo 210) selbst die Erstattung des Überschusses.
Achtung bei der kommunalen Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal): Ist der Verkäufer nicht ansässig, führt sie der Käufer ab, gemäß Artikel 106 des Gesetzes über die kommunalen Finanzen (Ley de Haciendas Locales). Bestätigen Sie Ihren Fall dennoch vor der Unterzeichnung mit einem Steuerberater.
Ich habe eine Wohnung in Torrevieja geerbt – welche Steuern zahle ich beim Verkauf?
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie zahlen Sie die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) – mit Vergünstigung, wenn es der Hauptwohnsitz (vivienda habitual) des Verstorbenen war – und die Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF), die ab dem bei der Erbschaft erklärten Wert berechnet wird, nicht ab null. Es sind dieselben Steuern wie bei jedem Verkauf, mit diesem Unterschied.
Die Einzelheiten zu jeder finden Sie oben: wie die kommunale Wertzuwachssteuer und ihre Vergünstigungen funktionieren und wie die Einkommensteuer auf den Gewinn berechnet wird. Entscheidend bei einer Erbschaft ist der Wert, mit dem Sie die Immobilie angenommen haben: Das ist Ihr Ausgangspunkt für den Gewinn.
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Häufige Fragen zu den Steuern beim Verkauf
Aktualisiert: 4. Juli 2026
Wie viele Steuern zahle ich, wenn ich mein Haus in Torrevieja verkaufe?
Beim Verkauf zahlen Sie zwei Steuern: die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal), die die Stadtverwaltung auf den Wertzuwachs des Grundstücks erhebt, und die Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF), die der Staat auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis erhebt. Die Grunderwerbsteuer (ITP) von 9% der Comunidad Valenciana ist nicht Ihre: Sie zahlt der Käufer. Und wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, behält der Käufer 3% als Vorauszahlung auf Ihre Steuer ein, die Sie später verrechnen.
Wie hoch ist die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) in Torrevieja beim Verkauf einer Immobilie?
In Torrevieja beträgt der Satz der kommunalen Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) 30%. Sie besteuert den Wertzuwachs des Grundstücks seit dem Kauf, und Sie können zwischen zwei Berechnungsmethoden wählen, der objektiven und der realen, und die für Sie günstigere nehmen. Sie zahlt der Verkäufer, und es bleiben 30 Werktage, um sie bei einem Verkauf zu Lebzeiten zu erklären, oder 6 Monate, wenn sie aus einer Erbschaft stammt.
Ich bin nicht ansässig und verkaufe mein Haus in Torrevieja – welcher Einbehalt und welche Steuern gelten für mich?
Der Käufer behält 3% des Preises ein und führt sie mit dem Formular 211 (modelo 211) als Vorauszahlung ab. Ihre Steuer ist die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) mit einem festen Satz von 19% auf den Gewinn, die Sie mit dem Formular 210 (modelo 210) innerhalb von 3 Monaten erklären, nachdem der Monat abgelaufen ist, den der Käufer hat, um den Einbehalt abzuführen (modelo 211); insgesamt rund 4 Monate ab dem Verkauf. Übersteigt der einbehaltene 3%-Betrag Ihre Steuerschuld, beantragen Sie die Erstattung des Überschusses. Die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) führt bei einem nicht ansässigen Verkäufer der Käufer ab (Artikel 106 des Gesetzes über die kommunalen Finanzen, Ley de Haciendas Locales).
Ich habe eine Wohnung in Torrevieja geerbt – wie verkaufe ich sie und welche Steuern muss ich zahlen?
Sie verkaufen sie wie jede andere Immobilie, sobald die Erbschaft auf Ihren Namen eingetragen ist. Beim Verkauf zahlen Sie die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) – mit Vergünstigung, wenn es der Hauptwohnsitz (vivienda habitual) des Verstorbenen war: bis zu 50% für Ehegatten, Verwandte in auf- oder absteigender Linie und bis zu 20% in den übrigen Fällen – und die Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF), die ab dem bei der Erbschaft erklärten Wert berechnet wird, nicht ab null.
Quellen
- Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) (Satz, Berechnungsmethoden, Fristen und Vergünstigungen): Stadtverwaltung Torrevieja (Ayuntamiento) und lokale Ratgeber zur Besteuerung des Verkaufs in Torrevieja.
- Einkommensteuer auf den Gewinn (IRPF), Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), Einbehalt von 3% und Formulare 210 und 211 (modelos 210 y 211): Agencia Tributaria (AEAT, spanische Steuerbehörde).
- Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) bei Verkäufen von Nichtansässigen: Artikel 106 des Gesetzes zur Regelung der kommunalen Finanzen (Ley Reguladora de las Haciendas Locales).